Anscheinend ist es mittlerweile in Deutschland von höherer Stelle möglich, Einfluss auf die Ergebnisse von Suchmaschinen zu nehmen.
So wurde mir heute bei einer Test-Suche von Google mitgeteilt, dass 1 Suchergebniss vorenthalten wurde.
Zitat:
“Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.”
Auf der genannten Seite findet man dann diese Erklärung:
“Ihre Suche hätte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist.”
Krass, oder?
Wer wohl die ‘zuständige Stelle’ ist?
Hm, wenn man sich diese Meldung anschaut, war es etwa eine Privatperson?
Nachtrag:
Es kommt hier wohl Paragraph 184 des deutschen Strafgesetzes zur Anwendung.
Siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html
Chriss - 08.11.2006 - 00:38:58
Woah, geiles Farbspiel